Diese Seite wird laufend, den aktuellen Umständen entsprechend, aktualisiert. Stand: 29.04.2021, 15:39 Uhr
Sehr geehrte Kundinnen,
sehr geehrte Kunden,
unsere Landesregierung Schleswig-Holstein hat am 6. März eine neue Verordnung im Umgang mit SARS-CoV-2 beschlossen:
Geschäfte dürfen wieder öffnen! Dabei kann für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein Kunde je 10 Quadratmeter bedient werden. Für Verkaufsstellen mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern gilt eine Begrenzung von einer Person je 20 Quadratmeter der darüberhinausgehenden Fläche. Unsere Verkaufsfläche liegt über 2000 m².
Es gelten weiterhin die bekannten Hygienemaßnahmen
- Limitierte Gesamtkundenzahl um die Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren
- Abstandsregeln einhalten
- OP-Masken oder FFP2-Masken müssen getragen werden
Neue Öffnungszeiten
Montag – Freitag 8:00 – 18:00 Uhr
Samstag 8:00 – 13:00 Uhr
Hinweise zu Lieferungen
SOFORTIGES RÜCKTRITTSRECHT:
(1) Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der aktuellen Auswirkungen des neuen Corona-Virus keine festen Lieferzeiten angeben können. Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
(2) Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch das neue Corona-Virus bzw. dessen Auswirkungen und/oder Maßnahmen in diesem Zusammenhang oder durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Mangel an Arbeitskräften, Verzögerungen bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben.
(3) Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit Ihnen infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, können Sie durch unverzügliche schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
Aktuelle Coronazahlen für Schleswig-Holstein
Auf der Webseite des Landes Schleswig-Holstein finden Sie die aktuellen, für uns relevanten, Zahlen und Erlasse im Zusammenhang mit dem Coronavirus:
Zahlen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Zahlen/zahlen_node.html
Erlasse:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html
Wir wünschen Ihnen, trotz der beschwerlichen Zeit ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2021.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Bauzentrum Vierck