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INHALT:

Rechte, Pflichten, Garantien 5 Jahre Gewährleistung ist Standard Für die Leistungen von Architekten gilt generell eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren. Die Gewährleistungsfrist von Handwerkern ist automatisch, d.h. auch ohne Vertragsgestaltung, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Werkvertragsrecht § 631 ff.) geregelt. Sie können die Fristen aber auch nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) festlegen, nach der die meisten Bauverträge formuliert werden. Nach dem BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, nach VOB nur 4 Jahre, mindestens aber 2 Jahre. Davon abweichende Fristen bedürfen einer vertraglichen Vereinbarung. Ist ein Mangel arglistig, verlängert sich die Gewährleistung auf 30 Jahre. Die Bauabnahme entscheidet Die Bauabnahme ist der vielleicht wichtigste Akt, den Sie am Ende Ihres Neubauprojekts absolvieren müssen. Nehmen Sie dazu auf jeden Fall einen Profi mit, am besten natürlich Ihren Architekten. Auch bei ,,Kleinigkeiten" gilt: Ist nicht alles zu Ihrer Zufriedenheit, sollten Sie die Abnahme verweigern, um nicht Ihr Recht auf Übernahme einer mängelfreien Immobilie zu gefährden. Denn mit der offiziellen Unterzeichnung des Bauabnahmeprotokolls gilt der Bau als abgeschlossen und übernommen. Alle Risiken gehen nun auf Sie als den Bauherrn über, und die Gewährleistungsfrist beginnt. Wichtig: Ab jetzt müssen Sie als Bauherr dem Unternehmer alle Mängel nachweisen. 19 19


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